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Häufige Fragen zur Ausbildung

Sie interessieren sich für die Ausbildung zur AFS-Stillberaterin, haben aber noch offene Fragen? Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wer kann die Ausbildung absolvieren?
Die Ausbildung zur AFS-Stillberaterin steht allen offen, die über eigene Stillerfahrung verfügen und gerne anderen Müttern bei Stillfragen zur Seite stehen möchten. Grundsätzlich gilt, dass eigene Stillerfahrung vorhanden sein sollte, um in einer Selbsthilfegruppe mit anderen Müttern zu arbeiten. In Ausnahmefällen kann die Ausbildung aber auch ohne eigene Stillerfahrung absolviert werden. Sollen die Inhalte der Ausbildung dazu dienen, Klinikpersonal auszubilden, so gibt es innerhalb der AFS eigene Angebote dazu. Solche Schulungen werden von einzelnen AFS-Referentinnen durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mal unter ausbildung@afs-stillen.de.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Ausbildung haben?
Eine Übersicht über alle Ansprechpartner rund um das Thema AFS-Ausbildung finden Sie hier.
Was sind die Ziele der Ausbildung?
Die Ausbildung liefert das Rüstzeug, um ehrenamtliche Stillberatung als Hilfe zur Selbsthilfe von Mutter zu Mutter anbieten zu können – in Stillgruppen vor Ort, am Telefon, per E-Mail oder in der Form von Hausbesuchen. Das im Rahmen der Ausbildung erworbene Zertifikat dient als Nachweis gegenüber Müttern, Krankenhäusern und Ärztin über das erarbeitete Wissen.
Muss ich ein Zertifikat haben, um eine Stillgruppe zu leiten?
Nicht jedes AFS-Mitglied muss ein Zertifikat erwerben. Es sollte jedoch in jeder AFS-Stillgruppe mindestens eine Frau mitarbeiten, die die Grundausbildung absolviert oder begonnen hat. Dies ist die Voraussetzung dafür, damit sich eine Stillgruppe AFS-Stillgruppe nennen kann.
Was muss ich alles können, um die Ausbildung machen zu können?
Grundsätzlich steht die AFS-Ausbildung allen offen, die über eigene Stillerfahrung verfügen und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS) sind. Eine medizinische Vorbildung/Grundausbildung ist nicht erforderlich. Welche Unterlagen Sie zur Ausbildung einreichen müssen, haben wir Ihnen im Bereich Anmeldung  zusammengestellt.
Was kostet die Ausbildung?

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Ausbildung auf 345,00 Euro, zuzüglich eventueller Anreise- und Übernachtungskosten sowie dem Jahresbeitrag zur AFS-Mitgliedschaft. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen, entnehmen Sie unserer Kostenübersicht.

Ich möchte die Ausbildung machen, was muss ich alles tun?

Den Ablauf zur Anmeldung, alle benötigten Formulare sowie sonstige Hinweise finden Sie auf unserer Unterseite „Anmeldung zur Ausbildung“.

Ich habe alle Kurse absolviert. Wo beantrage ich die Prüfungsunterlagen?

Ihre Prüfungsunterlagen beantragen Sie hier:
AFS-Geschäftsstelle z.H. Marina Ridder, Johannastr. 44, 46537 Dinslaken
zertifkat@afs-stillen.de

Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihren so genannten Ausbildungsbegleiter einzureichen, der als Nachweis für die von Ihnen besuchten Kurse dient! Wir empfehlen, diesen vor dem Versand zu kopieren und per Einschreiben zu verschicken.

Wie lange habe ich Zeit, die Ausbildung zu machen?

Jede Teilnehmerin sollte anstreben, die Grundausbildung in zwei Jahren (beginnend mit der Anmeldung zur Ausbildung) zu durchlaufen. In Ausnahmefällen ist in Absprache mit der Prüfstelle eine Abweichung aus familiären Gründen oder mangelnder Kursangebote möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an  ausbildung@afs-stillen.de oder zertifkat@afs-stillen.de.

Welche Kurse muss ich besuchen?

Die Ausbildung besteht aus insgesamt acht Kursen. Eine Übersicht über die einzelnen Kurse und ihre Inhalte finden Sie auf unserer Seite Kursinhalte

Wie funktioniert die Prüfung?

Die Prüfung findet Online statt und  wird als Link per E-Mail versendet. Dieser hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Einmal angeklickt, muss die Prüfung jedoch im vorgegebenen Zeitfenster gearbeitet werden.

Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihnen das Zertifikat ausgestellt und zugeschickt.

Warum arbeiten die Stillberaterinnen der AFS ehrenamtlich?
Stillen ist die von der Natur vorgesehene Ernährung des Säuglings. Die Mütter, die Rat in einer Selbsthilfegruppe suchen, sollen für Unterstützung zum erfolgreichen Stillen nicht bezahlen müssen. Deswegen ist die Beratung einer Mutter durch eine AFS-Stillberaterin immer kostenlos.
Das schließt jedoch nicht aus, dass die Stillberaterin Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Beratung entstehen, weitergeben kann. Fallen zum Beispiel eine Raummiete für Stillgruppentreffen, Aus- oder Fortbildungskosten oder Fahrtkosten an, so können diese Kosten über einen Teilnehmerbeitrag für Stillgruppentreffen gedeckt werden. Auch eine Kasse für freiwillige Spenden ist eine gute Idee, um Kosten zu decken.

Sollte eine Wochenstation, Frauenärztin, Hebamme, Familienbildungsstätte, o.ä. eine Stillberaterin einstellen, um kostenfreie Beratung für ratsuchende Frauen anzubieten, so kann die Stillberaterin diese Tätigkeit natürlich aufnehmen.

Wie kann ich mich nach Abschluss der Ausbildung fortbilden?
Das Zertifikat, das Sie nach der Prüfung erhalten, hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Danach ist für die Verlängerung der Gültigkeit eine Fortbildung zum Thema Stillen notwendig. Innerhalb von je zwei Jahre muss ein Fortbildungskurs von mindestens 3 Zeitstunden besucht werden. Diese Kurse werden beim Stillkongress oder bei Landes- oder Regionaltreffen angeboten und können im Fortbildungsbegleiter bescheinigt werden.
Wann finden die nächsten Ausbildungskurse statt?
Alle aktuell geplanten Kurse finden Sie in unserer Terminübersicht. Unsere Ausbildungskurse finden in unterschiedlichen Regionen in Deutschland statt, damit die Teilnehmerinnen im Idealfall keine weiten Wege und hohe Fahrtkosten auf sich nehmen müssen. Findet in Ihrer Nähe in absehbarer Zeit kein passender Kurs statt, besteht auch die Möglichkeit, selbst Kurse zu organisieren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Ich habe einen Kurs bei einer anderen Institution absolviert. Kann ich diesen für die Ausbildung anerkennen lassen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Richten Sie Ihre Anfrage in diesem Fall per Mail an ausbildung@afs-stillen.de. Um eine Anerkennung durchzuführen, ist es notwendig, die Kursinhalte anhand eines Protokolls oder einer Tagesordnung zu überprüfen. War dies erfolgreich, fällt eine Anerkennungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro anerkanntem Kurs an.
Warum gibt es bei den Kursen Teilnehmerbegrenzungen?
Die einzelnen Kurse sollen den Teilnehmerinnen das notwendige Handwerkszeug geben, um ihre Arbeit in einer Selbsthilfegruppe zu unterstützen. Daher ist es notwendig, dass die Frauen Raum haben, damit ihren Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Es ist nicht im Sinne der Ausbildung, die Kurse in kürzester Zeit zu „absolvieren“. Eine Teilnehmerbegrenzung dient der Sicherung der Qualität der Ausbildung.
Muss ich die Grundausbildung machen, um in einer Stillgruppe mitzuarbeiten?
Keine Frau ist gezwungen, die Ausbildung zu machen, wenn sie eigene Stillerfahrung hat und sich zutraut, die Arbeit in einer Gruppe zu übernehmen. Die Ausbildung soll allerdings helfen, auch solche Bereiche der Stillberatung abzudecken, in denen keine eigene Erfahrung vorliegt. Die Ausbildung liefert dazu das nötige Rüstzeug.
Ich arbeite im Kinderzimmer eines Krankenhauses und möchte mich zum Stillen fortbilden. Wie kann ich das tun?
Medizinisches Personal kann einerseits die Grundausbildung der AFS machen. Dazu muss jede einzelne Frau AFS-Mitglied sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Fortbildungen ganz nach den Bedürfnissen des jeweiligen Krankenhauses zu organisieren. Das reicht von einer kurzen Information über das Stillen bis zur Ausarbeitung eines Pflegestandards. Nähere Informationen erhalten Sie unter ausbildung@afs-stillen.de.

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1. Beitrittserklärung

2. Anmeldung zur Ausbildung

 

 

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